Psychologinnen und Psychologen

Bei Beratungen werden die Kosten von Patientinnen und Patienten selber getragen.

Bei Psychologischen Psychotherapien können die Kosten teilweise oder ganz durch Versicherungen übernommen werden: 

  • Krankenkassen-Grundversicherung (KVG): das setzt eine «ärztliche Anordnung» voraus. Erkundigen Sie sich bitte zudem vorab bei Ihrer Grundversicherung, ob aufgrund von allfälligen Sparmodellen zusätzliche Bedingungen gelten
  • Die reguläre Anordnungsbefugnis ist eingeschränkt auf Ärzte oder Ärztinnen mit den folgenden in der Schweiz erworbenen oder anerkannten Facharzttiteln (Art. 11b Abs. 1 Bst. a KLV): Allgemeine Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie, sowie auf Ärzte mit dem interdisziplinären Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM). Zu den Fachärzten für Allgemeine Innere Medizin gehören auch die früheren eidgenössischen Facharzttitel «Innere Medizin» und «Allgemeinmedizin». Diese wurden erst 2011 zu einem gemeinsamen Titel «Allgemeine Innere Medizin» zusammengefasst. Personen, die diese früheren Titel erworben haben, führen diese weiterhin.Zu den Fachärzten für Allgemeine Innere Medizin gehören auch die früheren eidgenössischen Facharzttitel «Innere Medizin» und «Allgemeinmedizin». Diese wurden erst 2011 zu einem gemeinsamen Titel «Allgemeine Innere Medizin» zusammengefasst. Personen, die diese früheren Titel erworben haben, führen diese weiterhin.
  • Kriseninterventionen oder Kurztherapien für Patienten und Patientinnen mit schweren Erkrankungen bei Neudiagnose oder bei einer lebensbedrohlichen Situation können durch alle Ärztinnen und Ärzte mit einem Weiterbildungstitel (alle ärztlichen Fachrichtungen inkl. Praktischer Arzt) einmalig für ein Maximum von 10 Sitzungen angeordnet werden.
  • Praktische Ärzte können maximal 10 Sitzungen anordnen, auch wenn sie als Hausarzt arbeiten und Fortbildungszertifikate für die kontinuierliche Fortbildung besitzen. Auch eine Dignität betreffend des Tarmed ersetzt nicht den Facharzttitel.
  • Zusatzversicherungen (VVG) (s. Übersicht der Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten): erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Zusatzversicherung, ob und welche genaue Kostendeckung besteht und ob eine «ärztliche Überweisung» (keine «ärztliche Anordnung») erforderlich ist
  • IV (setzt Kostengutsprache der IV voraus)
  • Unfallversicherungen (setzt Kostengutsprache der Unfallversicherung voraus)
  • Opferhilfe (setzt Kostengutsprache der Opferhilfe voraus)
  • Ausländische Privatversicherungen (erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer ausländischen Privatversicherung)
  • Schulgemeinden bei schulindizierter Psychotherapie (setzt Kostengutsprache der Schulgemeinde voraus)

 

Psychiatrisch-psychotherapeutische Praxis Dr. med. (I) Francesco Terrana

Die Kosten können im Rahmen der Obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (Krankenkassen-Grundversicherung) übernommen werden. Je nach Versicherungs-Modell (z.B. Hausarztmodell, TelMed) können Einschränkungen bestehen, bzw. ist eine Überweisung gemäss Versicherungs-Bedingungen notwendig. Wir empfehlen, sich vorgängig bei der eigenen Krankenkassen-Grundversicherung zu informieren.

Ebenso ist eine Kostendeckung durch die Invalidenversicherung oder durch Unfallversicherungen möglich, sofern entsprechende Kostengutsprachen vorliegen.

 

Weit’Blick Coaching Nathalie Voßkamp

Die Kosten einer Life Coaching Begleitung fallen in den Bereich der Selbstzahlung. Individuelle Absprachen, auch was eine Kostenübernahme und/oder Beteiligung von öffentlichen Stellen anbelangt, sind möglich. Das Erstgespräch ist für die Klient:innen unverbindlich und kostenfrei.

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