Psychologinnen und Psychologen

Bei Beratungen werden die Kosten von Patientinnen und Patienten selber getragen.

Bei Psychologischen Psychotherapien können die Kosten teilweise oder ganz durch Versicherungen übernommen werden: 

  • Krankenkassen-Grundversicherung (KVG): das setzt eine «ärztliche Anordnung» voraus. Erkundigen Sie sich bitte zudem vorab bei Ihrer Grundversicherung, ob aufgrund von allfälligen Sparmodellen zusätzliche Bedingungen gelten
  • Zusatzversicherungen (VVG) (s. Übersicht der Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten): erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Zusatzversicherung, ob und welche genaue Kostendeckung besteht und ob eine «ärztliche Überweisung» (keine «ärztliche Anordnung») erforderlich ist
  • IV (setzt Kostengutsprache der IV voraus)
  • Unfallversicherungen (setzt Kostengutsprache der Unfallversicherung voraus)
  • Opferhilfe (setzt Kostengutsprache der Opferhilfe voraus)
  • Ausländische Privatversicherungen (erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer ausländischen Privatversicherung)
  • Schulgemeinden bei schulindizierter Psychotherapie (setzt Kostengutsprache der Schulgemeinde voraus)

 

Psychiatrisch-psychotherapeutische Praxis Dr. med. (I) Francesco Terrana

Die Kosten können im Rahmen der Obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (Krankenkassen-Grundversicherung) übernommen werden. Je nach Versicherungs-Modell (z.B. Hausarztmodell, TelMed) können Einschränkungen bestehen, bzw. ist eine Überweisung gemäss Versicherungs-Bedingungen notwendig. Wir empfehlen, sich vorgängig bei der eigenen Krankenkassen-Grundversicherung zu informieren.

Ebenso ist eine Kostendeckung durch die Invalidenversicherung oder durch Unfallversicherungen möglich, sofern entsprechende Kostengutsprachen vorliegen.

nach oben