Psychologinnen und Psychologen
Bei Beratungen werden die Kosten von Patientinnen und Patienten selber getragen.
Bei Psychologischen Psychotherapien können die Kosten teilweise oder ganz durch Versicherungen übernommen werden:
- Krankenkassen-Grundversicherung (KVG): das setzt eine «ärztliche Anordnung» voraus. Erkundigen Sie sich bitte zudem vorab bei Ihrer Grundversicherung, ob aufgrund von allfälligen Sparmodellen zusätzliche Bedingungen gelten
- Zusatzversicherungen (VVG) (s. Übersicht der Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten): erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Zusatzversicherung, ob und welche genaue Kostendeckung besteht und ob eine «ärztliche Überweisung» (keine «ärztliche Anordnung») erforderlich ist
- IV (setzt Kostengutsprache der IV voraus)
- Unfallversicherungen (setzt Kostengutsprache der Unfallversicherung voraus)
- Opferhilfe (setzt Kostengutsprache der Opferhilfe voraus)
- Ausländische Privatversicherungen (erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer ausländischen Privatversicherung)
- Schulgemeinden bei schulindizierter Psychotherapie (setzt Kostengutsprache der Schulgemeinde voraus)
Psychiatrisch-psychotherapeutische Praxis Dr. med. (I) Francesco Terrana
Die Kosten können im Rahmen der Obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (Krankenkassen-Grundversicherung) übernommen werden. Je nach Versicherungs-Modell (z.B. Hausarztmodell, TelMed) können Einschränkungen bestehen, bzw. ist eine Überweisung gemäss Versicherungs-Bedingungen notwendig. Wir empfehlen, sich vorgängig bei der eigenen Krankenkassen-Grundversicherung zu informieren.
Ebenso ist eine Kostendeckung durch die Invalidenversicherung oder durch Unfallversicherungen möglich, sofern entsprechende Kostengutsprachen vorliegen.