Psychologinnen und Psychologen
Bei Beratungen werden die Kosten von Patientinnen und Patienten selber getragen.
Bei Psychologischen Psychotherapien können die Kosten teilweise oder ganz durch Versicherungen übernommen werden:
- Zusatzversicherungen (VVG) (s. Übersicht der Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten)
- IV
- Unfallversicherungen
- Opferhilfe
- Ausländische Privatversicherungen
- Schulgemeinden bei schulindizierter Psychotherapie
Selbständige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können noch nicht über die Grundversicherung der Krankenkasse (nach KVG) abrechnen.
Psychiatrisch-psychotherapeutische Praxis Dr. med. (I) Francesco Terrana
Die Kosten können im Rahmen der Obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (Krankenkassen-Grundversicherung) übernommen werden. Je nach Versicherungs-Modell (z.B. Hausarztmodell, TelMed) können Einschränkungen bestehen, bzw. ist eine Überweisung gemäss Versicherungs-Bedingungen notwendig. Wir empfehlen, sich vorgängig bei der eigenen Krankenkassen-Grundversicherung zu informieren.