Familienrechtspsychologische Gutachten

Gutachten im Familienrecht erfordern eine besonders sorgfältige und objektive Beurteilung komplexer Fragestellungen.

Im Auftrag von Gerichten und den Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) erstellen wir seit mehreren Jahren Gutachten in den folgenden Bereichen:

  • Erziehungsfähigkeit
  • Umgangsregelung
  • Kindeswohlgefährdung
  • Obhut
  • Elterliche Sorge
  • Rückführung bei Fremdplatzierung

Unsere Gutachten orientieren sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen der Rechtspsychologie und die Erstellung der Gutachten erfolgt auf Basis der „Leitlinien für psychologische Gutachten im Familienrecht“.

Dabei stehen Transparenz, Neutralität und eine verständliche Darstellung der Ergebnisse stets im Vordergrund. Ziel unserer Arbeit ist es, komplexe Sachverhalte strukturiert aufzuarbeiten und eine Entscheidungsgrundlage für den Auftraggeber bereitzustellen.

Die Sachverständigen verfügen über fundierte psychologische sowie therapeutische Qualifikationen. Sofern es die Fragestellung erfordert, können im Rahmen der Begutachtung auch diagnostische Einschätzungen zu psychischen Störungen sowie deren Auswirkungen vorgenommen werden.

Ablauf

Die Begutachtung erfolgt auf der Basis einer freiwilligen Teilnahme der zu begutachtenden Personen. In geeigneten Fällen können Gutachten auch ausschliesslich aktenbasiert, ohne die aktive Teilnahme der zu begutachtenden Personen, erstellt werden.

 Die erhobenen Informationen unterliegen der Schweigepflicht. Eine Offenlegung erfolgt ausschliesslich gegenüber dem Auftraggeber.

Nach Eingang des Auftrags beginnt die Begutachtung mit einer sorgfältigen Sichtung der Akten. Auf dieser Grundlage werden anschliessend persönliche Gespräche, testpsychologische Untersuchungen und Interaktionsbeobachtungen geplant. Die Termine finden in der Regel in den Praxisräumen statt, ohne die Anwesenheit Dritter. Ausnahmen bestehen lediglich bei Dolmetscher*innen. Um die Lebenssituation angemessen beurteilen zu können, werden bei Bedarf Hausbesuche durchgeführt. Sofern es für die gutachterliche Einschätzung erforderlich ist, werden Gespräche mit weiteren relevanten Bezugspersonen (u.a. Ärzte, Kitas, Kindergärten, Schulen) geführt. Zur Sicherstellung einer sorgfältigen Dokumentation können einzelne Untersuchungsschritte – mit vorheriger Zustimmung der Beteiligten – auf Tonträger oder per Video aufgezeichnet werden.

Kosten & Dauer

Die Kosten sind abhängig vom Umfang des Gutachtens. Ein Kostendach kann im Voraus besprochen werden.

In der Regel beträgt die Dauer eines statusorientierten Gutachten 3-4 Monate. Es werden auch Gutachten mit „Hinwirken auf Einvernehmen“ (lösungsorientierte bzw. interventionsorientierte Gutachten) angeboten. Hierbei kann die Dauer variieren.

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